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Baugutachter und ihre Aufgaben

Baugutachten
Baugutachten

 

Immer wieder kommt es bei der Errichtung, aber auch bei der Sanierung von Gebäuden zu Schäden am Bauwerk. Um das genaue Ausmaß festzustellen, ist die Einschaltung eines Baugutachters – der auch als Sachverständiger für Bauschäden bezeichnet wird – unabdingbar. Er kommt aber auch in vielen anderen Fällen zum Einsatz. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Einsatzgebiete der Baugutachter

Baugutachter können schon bei der Planung und Errichtung einer Immobilie zurate gezogen werden. Planen Sie den Umbau eines Gebäudes, ist es ebenfalls sinnvoll, einen Baugutachter hinzuzuziehen. Dieser wird das Gebäude auch nach energetischen Gesichtspunkten in Augenschein nehmen und Ihnen verschiedene Sanierungsvorschläge unterbreiten, die unter anderem zu einer besseren Energiebilanz beitragen.

Bevor Sie sich für einen Berater entscheiden, sollten Sie sich aber über dessen genaue Qualifikation informieren. Leider gibt es immer noch schwarze Schafe auf dem Markt, die zwar Dienstleistungen als Sachverständiger anbieten, aber über keine diesbezügliche Zusatzausbildung verfügen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn

der Gutachter vor Gericht zugelassen bzw. wenn seine Fähigkeiten von einem Verband geprüft und anerkannt wurden und der Gutachter einem Verband angeschlossen ist. Sprechen Sie ihn einfach darauf an. Wer nichts zu verbergen hat, wird Ihnen bereitwillig Auskunft erteilen. Ein führender Sachverständigenverband ist hier die DESAG.

 

Wer ein Gebäude veräußern möchte, sollte ebenfalls einen Baugutachter beauftragen. Dieser kann eine zeitgerechte Wertermittlung des Gebäudes, aber auch der gesamten Liegenschaft vornehmen. Wird ein Haus vererbt, sollte ebenfalls ein Bausachverständiger mit der Erstellung eines aktuellen Gutachtens beauftragt werden. Der hier ermittelte Wert der Immobilie kann als Grundlage für die Auszahlung anderer Miterben dienen.

 

Genauere Darstellung der Tätigkeiten

 

Soll ein neues Gebäude errichtet werden, übernimmt der Baugutachter unter anderem folgende Aufgaben:

  • Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten im Rahmen der Beweissicherung (auch bei Bestandsimmobilien)
  • die Kontrolle der Planungsunterlagen
  • Abnahme der einzelnen Arbeitsschritte und Gewerke
  • Begleitung des gesamten Bauvorhabens
  • Ansprechpartner für Bauherren und ausführendes Bauunternehmen.

Ist der Bausachverständige auch als Energieberater tätig, kann er auch über die Vorteile von Energieeffizienzhäusern beraten. Dazu gehören selbstverständlich auch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch die KfW-Bank und die BAFA.

 

Bei bereits bestehenden Häusern – die auch als Bestandsimmobilien bezeichnet werden – übernimmt der Baugutachter unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beratung über Wärmedämmmaßnahmen
  • Kontrolle des Baugrundes und des Kellers auf Feuchtigkeit
  • fachgerechte Planung und Kontrolle der notwendigen Baumaßnahmen
  • Ansprechpartner sowohl für Bauherren als auch für die Mitarbeiter des beauftragten Bauunternehmens
  • Aufzeigen und Beantragung von Fördermitteln bei der KfW-Bank, der BAFA und eventuell bei finanzierenden Landesbanken.

Für die Inanspruchnahme eines Baugutachters beziehungsweise Energieberaters können Bauherren übrigens einen Tilgungszuschuss von bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten erhalten. Sie selbst müssen dann nur noch 20 Prozent des Beratungshonorars übernehmen, sofern der von der KfW-Bank festgelegte maximale Betrag von 4.000 Euro nicht überschritten wird. Liegt das Honorar höher, muss der übrige Teil ebenfalls vom Bauherren getragen werden.

 

Voraussetzungen für Förderung

 

Um in den Genuss einer Förderung im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ zu kommen, müssen einige Kriterien eingehalten werden. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Dienstleistungen im Bereich der Detailplanung
  • Unterstützung bei der Ausschreibung der Arbeiten sowie bei der Auswertung der eingegangenen Angebote
  • Kontrolle der Bauausführung und
  • die Abnahme und Bewertung der durchgeführten Sanierung.

Selbstverständlich ist er auch bei der Beantragung der Fördermittel behilflich. Er wird Sie zudem auch über die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses informieren.

 

Auch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt Bauherren, die die Dienstleistungen eines Baugutachters im Rahmen der Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen möchten, mit Zuschüssen in Höhe von 800 Euro (Ein- oder Zweifamilienhaus) beziehungsweise 1.100 Euro (Mehrfamilienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten).

 

Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?

 

Natürlich können Sie jetzt einfach in einer Suchmaschine die Begriffe „Bausachverständiger“, „Baugutachter“ und die Bezeichnung Ihres Bundeslandes oder Ihrer Stadt eingeben. Hier werden Sie aber von der Anzahl an Anzeigen nahezu erschlagen. Es dürfte Ihnen so schwerfallen, sich für den geeigneten Bausachverständigen zu entscheiden. Erleichtert wird Ihnen die Suche, wenn Sie die Webseite Energieeffizienz-Experten aufrufen. Hier finden Sie alle von der KfW-Bank zertifizierten Baugutachter und Energieberater. Ein weiterer Anbieter einer Suchdatenbank für Sachverständige ist www.gusuma.de.

 

Wer kann den Beruf eines Bausachverständigen ergreifen?

 

Wer als Baugutachter tätig werden möchte, muss dafür unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in Ingenieur- oder Naturwissenschaften
  • Abschluss als staatlich geprüfter Techniker einer einschlägigen Fachrichtung
  • Abschluss als Meister in einer einschlägigen Fachrichtung oder
  • Zulassung als Berechtigter nach § 21 der EnEV (Energieeinsparverordnung) in Verbindung mit Anlage 11, Nummer 1, 3 und 4 („Ausstellungsberechtigter für Ausweise für Nichtwohngebäude“).

Zugleich muss er über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgegangen sein, bei der auch praxisbezogene Kenntnisse im Bereich der Energieberatung und der Begutachtung von Immobilien erworben wurden.

 

Generell müssen sowohl Baugutachter als auch Energieberater hersteller-, anbieter-, vertriebs- und produktneutral beraten.

 

Baugutachter müssen zudem regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen als Energieberater müssen mindestens alle zwei Jahre bei der Deutschen Energie Agentur (DENA), die für die Führung der Energieeffizienz-Experten-Liste zuständig ist, eingereicht werden. Diese Behörde nimmt eine sorgfältige Kontrolle der Unterlagen vor und prüft sie zudem auf Plausibilität.

 

Zur Fachkompetenz in Sachen Bausachverständiger Ausbildung gehört unter anderem das Ausbildungs- und Kompetenz-Center Modal.

 

Beachtenswertes

 

Gutachten werden in der Regel nicht nur vom Auftraggeber, sondern auch von Dritten gelesen. Sie können beispielsweise die Grundlage für die Gewährung eines Bankdarlehens bilden, die Eintragung einer Hypothek ermöglichen, aber auch in Ehescheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten wichtige Dokumente bei der Entscheidungsfindung sein. Deshalb wird das Gutachten vollkommen neutral formuliert.

 

Generell empfehlen wir Ihnen, vor Beginn des Baus einer Immobilie, der Durchführung von Sanierungsarbeiten, aber auch zur Ermittlung des Verkehrswertes des Hauses einen Baugutachter einzuschalten. Dessen Kosten amortisieren sich sehr schnell und werden zudem bezuschusst. Ein langwieriger Rechtsstreit mit Bauunternehmen, Erben oder dem getrennt lebenden Ehepartner hingegen kann hingegen richtig ins Geld gehen.

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17.02.2015
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