Durchbruch im Bau-Tarif Streit: Anfang September kam es zur Schlichtung
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Vier Tage und mehr als 35 Verhandlungsstunden hat es gedauert. Aber dann konnte eine Einigung der Parteien im Tarifstreit unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, gefunden werden.
Die IG BAU hatte bereits im ersten Halbjahr 2020 eine Lohnerhöhung von 6,8 Prozent, mindestens aber 230 Euro mehr im Monat und ein Wegegeld für die Fahrten zur Baustelle für die Bauarbeiter gefordert.
Die Vertreter der Arbeitgeberverbände von Bauhandwerk (ZDB) und Bauindustrie (HDB) hatten im Hinblick auf die schwierige konjunkturelle Lage auf dem Bau kein Verständnis für die Forderung und warfen der Gewerkschaft vor, die Auswirkungen der Pandemie zu ignorieren. Es wurde deshalb in den drei Verhandlungsrunden vor der Schlichtung kein Angebot von Arbeitgeberseite vorgelegt.
IG BAU Vorsitzender Robert Feiger sprach von "ungewöhnlich zähen und harten Verhandlungen": "Gelegentlich hatte man den Eindruck, man müsse die Arbeitgeber erst noch davon überzeugen, dass es dem Bau – trotz der Corona-Pandemie – ausgesprochen gut geht und die Bauwirtschaft besser als alle anderen Branchen durch die Corona-Krise kommt".
Für die rund 850 000 Bauarbeiter*innen konnte nun ein Ergebnis der Tarifrunde erzielt werden.
Der Schlichterspruch sieht für die Baubeschäftigten insgesamt ein Lohn-Plus von 2,6 Prozent im Westen und 2,7 Prozent im Osten vor. Darin enthalten ist erstmals auch eine Vergütung für Fahrzeiten zur Baustelle, die schon im Oktober wirksam wurde. Außerdem wurde den Arbeitnehmern eine einmalige „Corona-Prämie“ von 500 € als steuerfreie Sonderzahlung zugesprochen.
Robert Feiger dazu: "Es ist gelungen, das Fundament für eine Entschädigung bei der Wegezeit zu legen. Der Einstieg ist damit geschafft." Die "oft enorm langen Fahrten zu den Baustellen" seien für einen Großteil der Beschäftigten das "Job-Problem Nr. 1 auf dem Bau".
Auch für den Ausbildungssektor im Bau konnten Forderungen durchgesetzt werden. Azubis erhalten nun im ersten Ausbildungsjahr 40 € mehr pro Monat, sowie im zweiten Jahr 30 € und im dritten Jahr 20 € zusätzlich. Außerdem dürfen sich Auszubildende ebenfalls über eine einmalige „Corona-Prämie“ freuen, in Höhe von 250 €.
Der Schlichterspruch vom Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, muss nun allerdings noch von den Tarifparteien angenommen werden.